Konflikte in der
Nachbarschaft – was tun?
Friedrich Popp, Geschäftsführer des Ausländerbeirates
Immer
wieder liest man in der Tageszeitung, dass sich Nachbarn vor Gericht wegen
eines unerbittlichen Streits getroffen haben. Vielfach schütteln die Richter nur
die Köpfe und sind überhaupt nicht erfreut, sich mit den Belanglosigkeiten
eines Nachbarschaftskonflikts zu beschäftigen. Die Richter stellen solche
Prozesse meist wegen Geringfügigkeit ein, aber der Konflikt schwillt weiter
(vgl. NN vom 20.04. „Nachbarinnen im Kleinkrieg“, AZ vom 22.05.04 „Mein Feind,
der Nachbar“). Zu den alltäglichen Problemen in der Nachbarschaft wie einer
quietschenden Tür, einer überstehenden Markise, zu viel Lärm u.s.w. gibt es
außergerichtliche Alternativen.
Streitigkeiten zwischen Nachbarn gibt es, seit Menschen in Dörfern und
Städten zusammen leben. In der heutigen Großstadt haben wir oft eine
Nachbarschaft, die von Menschen unterschiedlichster Herkunft und Muttersprachen
zusammengesetzt ist. In den Mietskasernen schreitet die Vereinsamung und
Isolierung der Menschen voran. Man spricht kaum miteinander, höchstens
vielleicht noch übereinander. Wenn dann noch ein Konflikt über die nicht
gemachte Hausordnung, über den nicht getrennten Müll, über den Lärm der Fußball
spielenden Kinder oder die zu laute Musik hinzukommt, dann ist ein ungutes
Klima vorhanden und die Gefahr der Eskalation nimmt zu. Dazu gibt es eine
Alternative. In den USA sind die Menschen verpflichtet, vor einem
Gerichtstermin zuerst eine Konfliktvermittlung – eine Mediation – zu versuchen.
Vereinzelt verlangen das inzwischen auch Richter hierzulande. Aber insgesamt sind die Möglichkeit einer Mediation in Deutschland noch
ziemlich unbekannt.
Die Geschäftsstelle des Ausländerbeirates erhält immer wieder die
unterschiedlichsten Beschwerden über Nachbarn. Man kann diese Beschwerden grob
in zwei Klassen einteilen. Manche dieser Beschwerden sind mit einem
eigenartigen Unterton versehen: „Können Sie nicht mal den .... (hier fällt dann
der Begriff einer Ethnie) sagen, die sollen mal ihre Hausordnung ordentlich
machen, .... die sollen im Hof nicht grillen, ... die sollen ihre Autotüren
nachts nicht so laut zuschlagen,... die sollen ihren Kindern das Fußballspielen
auf dem Rasen untersagen ...“ und so weiter. Da wir jede Anfrage ernst nehmen
und nicht gleich „Ausländerfeindlichkeit“ unterstellen wollen, gehen wir der
Sache nach. Wir bieten ein Vermittlungsgespräch an, das ausgebildete Mediatoren
des ‚Netzwerks für interkulturelle Mediation’ führen würden. Leider ist das
Interesse an dieser Vermittlung dann oft verflogen. Man wollte seinem Ärger
einfach nur Luft machen, aber an einem Gespräch „mit denen da“ ist man dann
doch nicht so interessiert. Es gibt aber auch eine andere Form der Beschwerde.
Man merkt, dass diese Menschen ernsthaft über das Problem nachdenken und sich
eine Lösung wünschen, um aus der Sackgasse des Konflikts herauszukommen. Diese
Menschen sind ernsthaft zu einem Vermittlungsgespräch bereit und es kommt dann
meist tatsächlich zu einer Mediation.
Da in unserem Falle meist eine der Konfliktparteien ausländischer
Herkunft ist, handelt es sich auf den ersten Blick um eine interkulturelle
Mediation. Im Verlauf des Gesprächs stellt es sich aber oft heraus, dass es
sich um einen „normalen“ Nachbarschaftskonflikt handelt wie er bei
deutsch-deutschen Nachbarn auch auftreten könnte. Oder es ist ein Konflikt
zwischen jungen und alten Menschen, ein Konflikt zwischen Freunden und
Arbeitskollegen u.s.w.
Wie kann man sich den Verlauf eines Konfliktes und die
Konfliktvermittlung nun konkret vorstellen? Es ist uns leider auf Grund unserer
ethischen Verpflichtung nicht möglich, inhaltlich von den Erfolgen des
‚Netzwerks interkulturelle Mediation’ zu berichten. Die Mediatoren sichern den
Konfliktparteien Vertraulichkeit zu, das heißt, es dürfen keine Details des
Gesprächs weitergegeben werden. Daher zitiere ich hier ein Beispiel aus einer
anderen Stadt1: Frau M., die
Beschwerdeführerin, ist eine ältere Dame
und hat Probleme mit zwei anderen Parteien im Haus – vor allem wegen Lärmbelästigung. Sie lebt seit 24
Jahren im Erdgeschoss. Ihr Mann ist vor drei Jahren gestorben. Sie leidet an
grauem Star und besitzt nur noch ein eingeschränktes Sehvermögen. Der
Eingangsbereich des Hauses besteht aus dem Treppenhaus und einem engen, relativ
dunklen Flur. In diesem Flur stellt die allein erziehende junge Frau A. aus dem
zweiten Stock immer ihren Kinderwagen ab. Sie hat Frau A. gebeten, einen
anderen Platz für ihren Kinderwagen zu suchen. Außerdem lassen die zwei Kinder
der türkischen Familie T. im zweiten Stock immer wieder ihre Rollschuhe und
Skateboards im Flur stehen. Frau M. hat Angst, darüber zu stolpern. Sie betont,
sie sei gewiss keine Ausländerfeindin, aber mit dieser Familie könne man
einfach nicht reden, weil immer nur die Frau zu Hause sei und kein Deutsch
könne. Auch das Gespräch mit dem Mann sei schlecht gelaufen. Die alleine
erziehende junge Mutter fühlt sich von Frau M. denunziert, insbesondere da sie
abends öfter Besuch habe, aber dies sei ihre einzige Abwechslung. Die türkische
Familie T. hat zwei Söhne im Alter von sechs und acht Jahren. Man will
eigentlich in Frieden mit den Nachbarn leben. Aber die Frau berichtete abends
ihrem Mann, dass Frau M. in „bösem“ Ton mit den Kindern und mit ihr gesprochen
habe. So habe Frau M. letzte Woche die Rollschuhe der Kinder auf die Straße
geworfen und sie beschimpft. Die Kinder hätten Angst vor Frau M. Man fände,
Frau M. habe etwas gegen Ausländer. Mit Frau A. habe man wenig Kontakt, das
Kindergeschrei störe zwar nicht, aber die Männerbesuche werden nicht gerne
gesehen. Frau A. täte einem eigentlich leid. Die drei Parteien sind mit einem
Mediationsgespräch an einem neutralen Ort einverstanden. In der ersten Phase
des Gesprächs werfen sich die Konfliktparteien gegenseitig ihre Vorwürfe an den
Kopf. Im Verlauf der Diskussion stellt sich heraus, dass niemand im Haus von
der eingeschränkten Sehkraft von Frau M. gewusst hatte. Frau A. erfährt, dass
Frau M. selbst drei Kinder großgezogen hat und sehr darunter leide, dass diese
sie kaum besuchen. In der folgenden Gesprächsphase werden Ideen über
Lösungsmöglichkeiten gesammelt und anschließend hinsichtlich Durchführbarkeit
diskutiert. Die Mediation endet mit folgender (schriftlicher) Vereinbarung, die
von allen unterzeichnet wird:
* Frau A. versieht ihren Kinderwagen mit gelben Leuchtbändern, dafür kann sie
ihn im Hausflur stehen lassen.
* Frau A. kann nach Absprache ihren Sohn bei Frau M. oder Frau T. lassen, wenn
sie einkaufen geht. Dafür fragt sie Frau M., ob diese etwas benötigt, was sie
ihr vom Einkauf mitbringen kann.
* Frau T. trägt Sorge dafür, dass ihre Kinder nichts im Hausflur liegen lassen
und bemüht sich darum, besser Deutsch zu lernen. Frau M. als pensionierte
Lehrerin erklärt sich bereit, mit ihr zu üben, wenn sie es möchte.
* Nächtliches Kindergeschrei kann man nicht abstellen. Frau A. trägt aber Sorge
dafür, dass ihre Besucher nach 22 Uhr leise sind und auch leise das Haus
verlassen.
* Alle bemühen sich darum, die Mittagspause von 13 – 15 Uhr zu respektieren.
* Im Falle eines erneuten Konflikts wegen Nichteinhaltung der Vereinbarung kann
sich jede Partei an die Mediatoren wenden, welchen dann einen erneuten
Vermittlungsversuch unternehme werden.
Dieses Beispiel zeit, wie wichtig es ist ins Gespräch zu kommen. Im
Mediationsgespräch fühlen sich die Menschen ernst genommen, sie zeigen
Wertschätzung und Einfühlungsvermögen gerade auch in Konfliktsituationen. Es
ist eindeutig: Mit Konflikten kann man umgehen – Mediation lohnt sich!
Friedrich
Popp
Geschäftsführer
des Ausländerbeirates
Mediator
BM
Infotelefon des Nürnberger
Netzwerkes für Interkulturelle Mediation: 231-2686 (ASD – Allgemeiner
Sozialdienst der Stadt Nürnberg). Das Angebot ist kostenlos, die Mediation kann
auch in verschiedenen Sprachen durchgeführt werden.
Weitere Informationen im Internet:
www.auslaenderbeirat-nuernberg.de/info.htm
1 Die Integrationsbeauftragten Stuttgart, Interkulturelle Mediation in den Stadtteilen, 2002 (gekürzt)