Konflikte in der Nachbarschaft – was tun?

Friedrich Popp, Geschäftsführer des Ausländerbeirates

Immer wieder liest man in der Tageszeitung, dass sich Nachbarn vor Gericht wegen eines unerbittlichen Streits getroffen haben. Vielfach schütteln die Richter nur die Köpfe und sind überhaupt nicht erfreut, sich mit den Belanglosigkeiten eines Nachbarschaftskonflikts zu beschäftigen. Die Richter stellen solche Prozesse meist wegen Geringfügigkeit ein, aber der Konflikt schwillt weiter (vgl. NN vom 20.04. „Nachbarinnen im Kleinkrieg“, AZ vom 22.05.04 „Mein Feind, der Nachbar“). Zu den alltäglichen Problemen in der Nachbarschaft wie einer quietschenden Tür, einer überstehenden Markise, zu viel Lärm u.s.w. gibt es außergerichtliche Alternativen.

Streitigkeiten zwischen Nachbarn gibt es, seit Menschen in Dörfern und Städten zusammen leben. In der heutigen Großstadt haben wir oft eine Nachbarschaft, die von Menschen unterschiedlichster Herkunft und Muttersprachen zusammengesetzt ist. In den Mietskasernen schreitet die Vereinsamung und Isolierung der Menschen voran. Man spricht kaum miteinander, höchstens vielleicht noch übereinander. Wenn dann noch ein Konflikt über die nicht gemachte Hausordnung, über den nicht getrennten Müll, über den Lärm der Fußball spielenden Kinder oder die zu laute Musik hinzukommt, dann ist ein ungutes Klima vorhanden und die Gefahr der Eskalation nimmt zu. Dazu gibt es eine Alternative. In den USA sind die Menschen verpflichtet, vor einem Gerichtstermin zuerst eine Konfliktvermittlung – eine Mediation – zu versuchen. Vereinzelt verlangen das inzwischen auch Richter hierzulande. Aber insgesamt sind die Möglichkeit einer Mediation in Deutschland noch ziemlich unbekannt.

Die Geschäftsstelle des Ausländerbeirates erhält immer wieder die unterschiedlichsten Beschwerden über Nachbarn. Man kann diese Beschwerden grob in zwei Klassen einteilen. Manche dieser Beschwerden sind mit einem eigenartigen Unterton versehen: „Können Sie nicht mal den .... (hier fällt dann der Begriff einer Ethnie) sagen, die sollen mal ihre Hausordnung ordentlich machen, .... die sollen im Hof nicht grillen, ... die sollen ihre Autotüren nachts nicht so laut zuschlagen,... die sollen ihren Kindern das Fußballspielen auf dem Rasen untersagen ...“ und so weiter. Da wir jede Anfrage ernst nehmen und nicht gleich „Ausländerfeindlichkeit“ unterstellen wollen, gehen wir der Sache nach. Wir bieten ein Vermittlungsgespräch an, das ausgebildete Mediatoren des ‚Netzwerks für interkulturelle Mediation’ führen würden. Leider ist das Interesse an dieser Vermittlung dann oft verflogen. Man wollte seinem Ärger einfach nur Luft machen, aber an einem Gespräch „mit denen da“ ist man dann doch nicht so interessiert. Es gibt aber auch eine andere Form der Beschwerde. Man merkt, dass diese Menschen ernsthaft über das Problem nachdenken und sich eine Lösung wünschen, um aus der Sackgasse des Konflikts herauszukommen. Diese Menschen sind ernsthaft zu einem Vermittlungsgespräch bereit und es kommt dann meist tatsächlich zu einer Mediation.

Da in unserem Falle meist eine der Konfliktparteien ausländischer Herkunft ist, handelt es sich auf den ersten Blick um eine interkulturelle Mediation. Im Verlauf des Gesprächs stellt es sich aber oft heraus, dass es sich um einen „normalen“ Nachbarschaftskonflikt handelt wie er bei deutsch-deutschen Nachbarn auch auftreten könnte. Oder es ist ein Konflikt zwischen jungen und alten Menschen, ein Konflikt zwischen Freunden und Arbeitskollegen u.s.w.

Wie kann man sich den Verlauf eines Konfliktes und die Konfliktvermittlung nun konkret vorstellen? Es ist uns leider auf Grund unserer ethischen Verpflichtung nicht möglich, inhaltlich von den Erfolgen des ‚Netzwerks interkulturelle Mediation’ zu berichten. Die Mediatoren sichern den Konfliktparteien Vertraulichkeit zu, das heißt, es dürfen keine Details des Gesprächs weitergegeben werden. Daher zitiere ich hier ein Beispiel aus einer anderen Stadt1: Frau M., die Beschwerdeführerin, ist  eine ältere Dame und hat Probleme mit zwei anderen Parteien im Haus – vor allem  wegen Lärmbelästigung. Sie lebt seit 24 Jahren im Erdgeschoss. Ihr Mann ist vor drei Jahren gestorben. Sie leidet an grauem Star und besitzt nur noch ein eingeschränktes Sehvermögen. Der Eingangsbereich des Hauses besteht aus dem Treppenhaus und einem engen, relativ dunklen Flur. In diesem Flur stellt die allein erziehende junge Frau A. aus dem zweiten Stock immer ihren Kinderwagen ab. Sie hat Frau A. gebeten, einen anderen Platz für ihren Kinderwagen zu suchen. Außerdem lassen die zwei Kinder der türkischen Familie T. im zweiten Stock immer wieder ihre Rollschuhe und Skateboards im Flur stehen. Frau M. hat Angst, darüber zu stolpern. Sie betont, sie sei gewiss keine Ausländerfeindin, aber mit dieser Familie könne man einfach nicht reden, weil immer nur die Frau zu Hause sei und kein Deutsch könne. Auch das Gespräch mit dem Mann sei schlecht gelaufen. Die alleine erziehende junge Mutter fühlt sich von Frau M. denunziert, insbesondere da sie abends öfter Besuch habe, aber dies sei ihre einzige Abwechslung. Die türkische Familie T. hat zwei Söhne im Alter von sechs und acht Jahren. Man will eigentlich in Frieden mit den Nachbarn leben. Aber die Frau berichtete abends ihrem Mann, dass Frau M. in „bösem“ Ton mit den Kindern und mit ihr gesprochen habe. So habe Frau M. letzte Woche die Rollschuhe der Kinder auf die Straße geworfen und sie beschimpft. Die Kinder hätten Angst vor Frau M. Man fände, Frau M. habe etwas gegen Ausländer. Mit Frau A. habe man wenig Kontakt, das Kindergeschrei störe zwar nicht, aber die Männerbesuche werden nicht gerne gesehen. Frau A. täte einem eigentlich leid. Die drei Parteien sind mit einem Mediationsgespräch an einem neutralen Ort einverstanden. In der ersten Phase des Gesprächs werfen sich die Konfliktparteien gegenseitig ihre Vorwürfe an den Kopf. Im Verlauf der Diskussion stellt sich heraus, dass niemand im Haus von der eingeschränkten Sehkraft von Frau M. gewusst hatte. Frau A. erfährt, dass Frau M. selbst drei Kinder großgezogen hat und sehr darunter leide, dass diese sie kaum besuchen. In der folgenden Gesprächsphase werden Ideen über Lösungsmöglichkeiten gesammelt und anschließend hinsichtlich Durchführbarkeit diskutiert. Die Mediation endet mit folgender (schriftlicher) Vereinbarung, die von allen unterzeichnet wird:
* Frau A. versieht ihren Kinderwagen mit gelben Leuchtbändern, dafür kann sie ihn im Hausflur stehen lassen.
* Frau A. kann nach Absprache ihren Sohn bei Frau M. oder Frau T. lassen, wenn sie einkaufen geht. Dafür fragt sie Frau M., ob diese etwas benötigt, was sie ihr vom Einkauf mitbringen kann.
* Frau T. trägt Sorge dafür, dass ihre Kinder nichts im Hausflur liegen lassen und bemüht sich darum, besser Deutsch zu lernen. Frau M. als pensionierte Lehrerin erklärt sich bereit, mit ihr zu üben, wenn sie es möchte.
* Nächtliches Kindergeschrei kann man nicht abstellen. Frau A. trägt aber Sorge dafür, dass ihre Besucher nach 22 Uhr leise sind und auch leise das Haus verlassen.
* Alle bemühen sich darum, die Mittagspause von 13 – 15 Uhr zu respektieren.
* Im Falle eines erneuten Konflikts wegen Nichteinhaltung der Vereinbarung kann sich jede Partei an die Mediatoren wenden, welchen dann einen erneuten Vermittlungsversuch unternehme werden.

Dieses Beispiel zeit, wie wichtig es ist ins Gespräch zu kommen. Im Mediationsgespräch fühlen sich die Menschen ernst genommen, sie zeigen Wertschätzung und Einfühlungsvermögen gerade auch in Konfliktsituationen. Es ist eindeutig: Mit Konflikten kann man umgehen – Mediation lohnt sich!

                                                           Friedrich Popp
                                                           Geschäftsführer des Ausländerbeirates
                                                           Mediator BM

Infotelefon des Nürnberger Netzwerkes für Interkulturelle Mediation: 231-2686 (ASD – Allgemeiner Sozialdienst der Stadt Nürnberg). Das Angebot ist kostenlos, die Mediation kann auch in verschiedenen Sprachen durchgeführt werden.

Weitere Informationen im Internet: www.auslaenderbeirat-nuernberg.de/info.htm



1 Die Integrationsbeauftragten Stuttgart, Interkulturelle Mediation in den Stadtteilen, 2002 (gekürzt)